Zoll und Zollbestimmungen für Mallorca

Zoll am Ballermann Mallorca

Da Spanien und damit auch Mallorca zur Europäischen Gemeinschaft gehört, gibt es für Reisende also keine Zollbegrenzungen und nur in Ausnahmefällen Zollkontrollen.

In der gesamten EU können Waren für private Zwecke weitgehend zollfrei ein- und ausgeführt werden. Waren, die keinem Ein- oder Durchfuhrverbot unterliegen können also ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitgebracht werden.

Einzig und allein die Höchstmengen sollten beachtet werden. Wenn man diese überschreitet, zählt die Einfuhr als gewerbliche Nutzung. Im Folgenden sind die Richtmengen für EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz (die nicht zur EU gehört und somit nach wie vor bestimmte Grenzwerte und Zollbestimmungen gelten) aufgelistet:

Zoll und Zollbestimmungen auf Mallorca

Ware EU-Staaten Schweiz
Zigaretten 800 Stück 200 Stück
Zigarillos 400 Stück keine Angabe
Zigarren 200 Stück 50 Stück
Tabak 1 kg 250 g
Spirituosen 10 l 1 l *
Wein 90 l 2 l
Kaffee keine Grenze 250 g

  

* Als Spirituosen gelten Getränke mit mehr als 15% Alkoholgehalt. Souvenirs dürfen bis zu einem Wert von 100sfr zollfrei eingeführt werden.